Albatros Ambulanter Pflegedienst

Wichtige Fragen

Vorübergehende oder anhaltende Pflegebedürftigkeit tritt nicht selten ganz plötzlich ein und vielen Betroffenen oder Angehörigen stellen sich dann auf einmal Fragen, die vorher gegenstandslos oder nicht wichtig waren. Mit unserem Frage-und-Antwort-Katalog möchten wir Ihnen einen ersten Wegweiser an die Hand geben, der Sie durch die grundsätzlichen Themen der ambulanten Pflege führt. Natürlich beantworten wir diese und weitere Fragen gern auch ausführlich bei einem persönlichen Beratungsgespräch.

Sie gelten als pflegebedürftig, wenn Sie infolge physischer und psychischer Krankheiten oder Behinderungen bei der Ausübung regelmäßiger Tätigkeiten des täglichen Lebens für längere Zeit Unterstützung benötigen. Besteht dieser Hilfebedarf voraussichtlich für mindestens ein halbes Jahr, können Sie Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) besucht Sie zu Hause und begutachtet Ihren Hilfebedarf. In diese Einschätzung fließen zudem ärztliche Auskünfte ein, soweit Sie dazu einwilligen. Vorher ist es jedoch erforderlich, einen Antrag bei der Pflegekasse einzureichen.

Einen Antrag auf Pflegeleistungen können Sie bei Ihrer Pflegekasse formlos stellen. 
Zur erleichterten Antragstellung bieten einzelne Kassen auch Online-Formulare an. Gern unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

Ja. Pflegeleistungen sind an Pflegegrade gekoppelt (Antragstellung bei den Pflegekassen). Diese entsprechen einem bestimmten Leistungsbeitrag, der unabhängig vom eigenen Einkommen ist. Nachfolgend finden Sie die Pflegegrade mit dem jeweilig zugeordneten Betrag für Pflegeleistungen:

  Pflegegrad Leistungen 
 Pflegegrad 2       689 €
 Pflegegrad 3     1.298 €
 Pflegegrad 4   1.612 €
 Pflegegrad 5   1.995 €


Ich besitze keinen Pflegegrad
Wenn Sie keinen Pflegegrad besitzen, gelten Sie als Selbstbezahler. Hierbei übernehmen Sie selbst die Finanzierung aller durch uns erbrachten Pflegeleistungen.

Wir unterstützen Sie bei der Körperpflege, der Nahrungszubereitung und –aufnahme sowie in den Bereichen der Mobilität

Und auch bei folgenden Leistungen:

Medikamentenabholung aus Arztpraxen und Apotheken, sofern eine ärztliche Verordnung dafür bei uns vorliegt.

Hauswirtschaft:

Reinigungstätigkeiten und Einkäufe, ferner bieten wir Betreuungsleistungen ( z.B.Freizeitbeschäftigung) und medizinische Leistungen nach ärztlicher Verordnung, wie z.B. Injektionen, Wundversorgung, Medikamentengabe) an.

Ja. Die Pflegekasse bewilligt den Pflegegrad. Sie erhalten dann einen gewissen monatlichen Betrag, den Sie in Pflegeleistungen Ihrer Wahl fließen lassen können. Sprechen Sie uns bitte an. Wir machen Ihnen dann ein genaues Angebot.

Das hängt davon ab, ob Sie einen Pflegegrad besitzen.

  • Ich besitze einen Pflegegrad
    Wenn Sie unsere Pflegeleistungen in Anspruch nehmen, haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder Sie beanspruchen ausschließlich Sachleistungen, wobei die Leistungen der Pflegeversicherung ganzheitlich durch uns ausgeschöpft werden oder Sie kombinieren Sachleistung und Pflegegeld. Hierbei wird der Betrag der Sachleistung nur anteilig ausgeschöpft, wodurch Pflegegeld beantragt werden kann. Natürlich können Sie jederzeit Privatleistungen in Anspruch nehmen, die Sie dann selbst bezahlen müssen.
  • Ich besitze keinen Pflegegrad
    Wenn Sie keinen Pflegegrad besitzen, gelten Sie als Selbstzahler. Hierbei übernehmen Sie selbst die Finanzierung aller durch uns erbrachten Pflegeleistungen.

Ja. Welchem Pflegedienst Sie sich anvertrauen, bleibt allein Ihre Entscheidung. Zur Orientierung erhalten Sie vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung eine Übersicht über die Leistungen und Vergütungen der zugelassenen Pflegeeinrichtungen in Ihrer Umgebung.

Bei solchen Problemen wenden Sie sich bitte direkt an die Pflegedienstleitung. Sie wird mit Ihnen und der/dem betreffenden Pfleger/in ein klärendes Gespräch führen und Ihnen umgehend eine Lösung anbieten.

Nein. Wenn Sie noch selbstständig die Tür öffnen können, brauchen Sie uns keinen Schlüssel auszuhändigen. Ist ein Öffnen der Tür durch fortschreitende Pflegebedürftigkeit jedoch nur noch erschwert oder bald ganz unmöglich, wird in der Regel ein Schlüssel an uns übergeben. Dies wird in einem Schlüsselübergabeprotokoll festgehalten. 

Bei Abwesenheit (z. B. Urlaub) Ihrer Angehörigen würde die sogenannte Verhinderungspflege greifen. Diese kann bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr genutzt werden. Gern übernehmen wir Ihre Verhinderungspflege und beraten Sie eingehend zu den speziellen Details der Kostenübernahme.

Nein. So lange es möglich ist, unterstützen wir Sie darin, zuhause leben zu können. Nimmt Ihre Pflegebedürftigkeit zu und reichen die bisherigen Pflegeleistungen nicht mehr aus, kann eine höherer Pflegegrad beantragt werden. Dadurch können Sie dann mehr Hilfe durch kooperierende Pflegeunternehmen in Anspruch nehmen.

Ja. Pflege- und Krankenkassen bezahlen notwendige Hilfsmittel (z. B. Pflegebett, Rollator, Hausnotrufgerät usw.). Verbrauchsmaterialien (z. B. Inkontinenzmaterial, Handschuhe usw.) werden ebenfalls bis zu einem monatlich festgelegten Betrag (momentan 31,- €) finanziert.

 

Die Pflegekasse bezahlt bis zu einem festgesetzten Höchstbetrag (momentan max. 2.557 € je Maßnahme) wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. ebenerdiges Bad & WC, Treppenlift usw.).